Im Arbeitsrecht berät und vertritt Herr Nebelung Sie in allen Fragen rund um das Arbeitsverhältnis, vom Abschluss des Arbeitsvertrages über die Beteiligung des Betriebsrates bis hin zur Vorbereitung einer Kündigung oder Änderungskündigung oder eines Aufhebungsvertrages und Vertretung bei einer Kündigungsschutzklage.
Ebenso berät Herr Nebelung Sie zu den Themen Abmahnung, Abfindung, Lohn und Gehalt, Gratifikationen und Sonderzahlungen, Urlaub, Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall, Mutterschutz und Elternzeit, Versorgungsregelung (Betriebsrente), Arbeitszeit und Mobbing.
Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sind Mandanten der Kanzlei. Dadurch kennt Herr Nebelung auch diejenigen Interessen und Empfindlichkeiten der jeweiligen Gegenseite, die nur hinter verschlossenen Türen ausgesprochen werden, die aber für eine optimale und konfliktarme Problemlösung beachtet werden müssen.