Vor dem Erbfall steht Herr Nebelung Ihnen u. a. zur Verfügung für die Gestaltung Ihrer qualifizierten Nachlassplanung, beispielsweise durch Erbvertrag, Testament - auch Ehegattentestament -, mit oder ohne Testamentsvollstreckung, Vor- und Nacherbschaft, Vermächtnis, Auflage etc, zur Vorbereitung einer notariellen Beurkundung oder einer privatschriftlichen Gestaltung.
Sofern Sie als potentieller Erblasser Ihren Erben schon zu Ihren Lebzeiten Vermögensgüter zukommen lassen wollen, unterstützt Herr Nebelung Sie bei der Gestaltung von Schenkungen und vorweggenommener Erbfolge, ggf. unter eigenen Nutzungsvorbehalten oder auch einer Pflegezusage durch den Begünstigten.
Auch berät Herr Nebelung Sie bei Ihrer Vorsorgeregelung, einschließlich Vorsorgevollmacht, Grundvertrag und Patientenverfügung, eine Regelung für schlechte Tage, die Sie aber nur im Zustand der Geschäftsfähigkeit vornehmen können.
Insbesondere für Unternehmer ist es wichtig, die Nachfolge frühzeitig zu regeln, nicht nur unter dem Aspekt des sogenannten Ratings gegenüber Banken, sondern auch um die Vernichtung des Unternehmens allein durch Erbstreitigkeiten oder Inkompetenz nach dem Erbfall möglichst zu verhindern.
Nach dem Erbfall ist es oft ratsam, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, der die Auseinandersetzung der Erbschaft zwischen den Hinterbliebenen regelt und Streitpotentiale nach Möglichkeit bereits außergerichtlich, in letzter Konsequenz jedoch auch gerichtlich, auf sachlicher Ebene auszuräumen hilft. So vertritt Herr Nebelung Ihre Interessen als hinterbliebener Angehöriger und sichert Ihre Ansprüche, sei es einen Erbanspruch oder einen Pflichtteilsanspruch mit jeweils dazugehörendem Auskunftsanspruch. Zudem kann die Ausschlagung einer Erbschaft relevant werden oder auch die Anfechtung eines Testaments, wenn ein enterbter Angehöriger sich durch die mutmaßliche Testierunfähigkeit des Erblassers oder auf rechtswidrige Weise übergangen fühlt.
Weiterhin übernimmt Herr Nebelung auch Nachlassverwaltungen und Nachlasspflegschaften. Seine Kompetenz auf diesem Gebiet zeigt sich nicht zuletzt darin, dass er den Fachanwaltslehrgang Erbrecht und einen Testamentsvollstreckerlehrgang erfolgreich absolviert hat und diese Spezialkenntnisse in zahlreichen Erbrechtsfällen zum Nutzen seiner Mandanten bereits hat umsetzen können. Herr Nebelung ist Mitglied in der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. und weiteren Fachvereinigungen, wodurch wiederum eine Vielzahl an Korrespondenzen mit kompetenten Kollegen in ganz Deutschland gewährleistet ist.